JUGENDSCHUTZ ist uns wichtig...
Das Jugendschutzgesetz gibt uns abgestufte Vorgaben für die unterschiedlichen Altersstufen und sieht zudem Ausnahmeregelungen vor. Auch in der DREHSCHEIBE müssen wir uns natürlich an das Jugendschutzgesetz halten.
Hierbei gilt folgendes wenn du zu uns kommst:
- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen bei uns bis 22:00 Uhr bleiben
- Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis 24:00 Uhr bleiben
Ausnahme der Regelung nur in Verbindung mit einem Erziehungsbeauftragten, auch bekannt unter dem Stichwort "Muttizettel".
Alkoholausschank
Unter 16 Jahren - Kein Alkoholausschank
Ab 16 Jahren - Bier und Wein (keine Brandwein haltigen Spirituosen)
Ab 18 Jahren - Keine Einschränkung
Geldspielautomaten
Das Spielen an Geldspielautomaten ist für Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Raucherraum
Der Zutritt zum Raucherraum ist für Jugendliche unter 18 Jahren untersagt.